Akkreditierung – was ist das eigentlich?

Mit dem Beginn der Umsetzung der Bologna-Beschlüsse in Deutschland wurden nicht nur die Studiengänge und -abschlüsse auf Bachelor und Master umgestellt, sondern es wurde auch ein neues Qualitätssicherungssystem eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Bundesländer für die Qualitätssicherung und die Zulassung der Studiengänge zuständig. Da die Hochschulen nun  selbstständiger ein eigenes Profil entwickeln sollten, wurde die Konzeption der vielen neuen Studiengänge auch in ihre Hände gelegt. Durch dieses dezentrale System der Studiengangskonzeption, besteht natürlich die Gefahr, dass innerhalb Deutschlands große Unterschiede in der Qualität der Studiengänge und mangelnde Vergleichbarkeit der Abschlüsse entstehen. Um dem entgegenzuwirken, musste eine zentrale Kontroll- und Qualitätssicherungsinstanz eingeführt werden. Die KultusministerInnenkonferenz (KMK), ein Zusammenschluss der Regierungen der 16 Bundesländer, und die HochulrektorInnenkonferenz (HRK), eine Lobbygruppe der Hochschulleitungen, beschlossen deshalb, den Akkreditierungsrat einzusetzen. Verschiedene, von diesem Akkreditierungsrat akkreditierte Agenturen begutachten nun neue Studiengänge und überprüfen die Einhaltung der formalen Vorgaben (wie etwa dass ein Bachelorstudiengang für mindestens drei und höchstens vier Jahre Vollzeitstudium ausgelegt sein muss) und die fachlich-inhaltliche Qualität eines Studiengangs. Auf diese Weise wird die Vergleichbarkeit der Studiengänge sichergestellt.

Was haben wir damit zu tun?

Damit bei der Begutachtung der Studiengänge alle möglichen Aspekte in die Überprüfung miteinbezogen werden, bestellen die Akkreditierungsagenturen sowohl ProfessorInnen als auch VertreterInnen der Praxis für die Akkreditierung eines Studiengangs. Weil diese Gruppen aber offensichtlich Studiengänge aus einer anderen Perspektive betrachten als Studierende, die studentische Perspektive aber völlig andere Mängel, wie z.B. eine zu hohe Arbeitsbelastung (Workload), aufdecken kann, ist es wichtig, dass bei den Gutachten auch Studierende beteiligt sind.

Was bringt uns der Akkreditierungspool?

Der Akkreditierungspool besteht aus VertreterInnen der Bundesfachschaftentagungen (Bufata), den Landesastenkonferenzen (LAK) und dem freien zusammenschluss von studierendenschaften (fzs). Der Pool fordert, dass in allen Verfahren Studierende beteiligt sind und stellt den Kontakt zwischen den Agenturen und den von den beteiligten Organisationen entsendeten Studierenden her. So wird sichergestellt, dass die Qualität der Studiengänge auch aus studentischer Sicht beurteilt wird und unsere Meinung bei der Zulassung neuer Studiengänge mitberücksichtigt wird. So haben wir unter anderem die Chance, falsch konzipierte Studiengänge zu korrigieren, zu hohe Arbeitsbelastung zu senken oder auf andere Probleme der Studierenden vor Ort einzugehen.

Zwar können durch die Mitarbeit bei den Akkreditierungsverfahren Fehler bei der Einführung des neuen Studiengangssystems nicht behoben werden, jedoch bietet diese Mitarbeit eine Chance für studentische Mitbestimmung: Studiengänge werden auch aus unserer Sicht evaluiert und entsprechend dieser Rückmeldung angepasst.

Leider ist es allerdings noch keine Selbstverständlichkeit, dass Studierenden bei den Akkreditierungsverfahren beteiligt sind. Auch müssen die Akkreditierungsagenturen nicht die demokratisch entsandten Studierenden als GutachterInnen akzeptieren, sondern sind in der Auswahl frei. Um die Qualität der Studiengänge zu gewährleisten, ist es jedoch dringend notwendig, dass die entsandten und geschulten Studierenden des Pools an den Verfahren beteiligt werden. Lasst uns diese Chance auf die Mitgestaltung unserer Studienbedingungen nutzen und weiterhin demokratische Akkreditierungsverfahren unter Beteiligung von uns Studierenden fordern!

Franz

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